Wie berechnet my4E die Umsatzsteuer auf den Eigenstrom?

Vorab bitte folgende Hinweise beachten:

  • Alle Informationen auf dieser Seite betreffen ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Nutzer in DeutschlandIn anderen Ländern können andere Berechnungen erforderlich sein!
  • Berechnungen erfolgen nach der Richtlinie des BMF "Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen" vom 19. September 2014.
  • Solltest du Fragen zum Thema 'Steuern' haben: der Entwickler der my4E App ist kein Steuerberater und kann / darf deine Fragen zum Thema Steuern nicht beantworten!
  • Zur Klärung der individuellen steuerlichen Behandlung einer Photovoltaikanlage ist zu empfehlen, sich bei Bedarf an das zuständige Finanzamt bzw. an einen Steuerberater zu wenden!

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet hat, muss monatlich, vierteljährlich, und / oder auch nur jährlich Umsatzsteuer auf den selbst produzierten und selbst verbrauchten Strom (Eigenstrom) an das Finanzamt abführen.

Unter 'Eigenstrom' ist hier die Strommenge zu verstehen, die sich aus dieser Rechnung ergibt:

Eigenstrom = [Gesamtverbrauch] - [Netzbezug]

Siehe dazu: E3/DC Eigenstromanteil BMF

Ab v2.2.0 ist ein spezielles Berechnungsmodul Teil von my4E. Du findest es auf dem Diagramm-Screen, oben in der Titelleiste. Tippe auf die mit einem €-Preisschild versehene Schaltfläche. Der zweite Menüpunkt bringt dich dann zum sogenannten 'Umsatzsteuer-Helfer'.


Wie berechnet man die fiktiven Kosten für den selbst produzierten und selbst verbrauchten 'Eigenstrom'?

'Finanztip' schreibt:

"Das Bundesfinanzministerium hat für die Umsatzsteuer festgelegt, den Netto-Strompreis des Energieversorgers zu nehmen, von dem du zusätzlich Strom beziehst. Du musst sowohl den Arbeitspreis pro Kilowattstunde als auch den monatlichen Grundpreis dabei berücksichtigen."

Aus: Finanztip "Diese Steuern zahlst du auf Sonnenstrom"

Das 'BMF' schreibt:

Bemessungsgrundlage, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG

Nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bemisst sich die unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder einen gleichartigen Gegenstand oder mangels eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten. Auch bei im eigenen Unternehmen hergestellten Gegenständen ist grundsätzlich der (fiktive) Einkaufspreis maßgebend."

Das vollständige Schreiben des BMF zum Thema „Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaik“ steht als Download auf der Website des BMF bereit.

  • 'Einkaufspreis' bedeutet hier: der Arbeitspreis, den du pro kWh bei deinem Stromanbieter zahlen musst.
    Moment! "Ich habe überall gelesen, dass man auch 20 Cent / kWh als fiktive Kosten annehmen kann! Was denn jetzt?" Siehe dazu diesen Artikel der my4E Wissensdatenbank!

  • 'Nebenkosten' bedeutet hier: der Grundpreis, den du bei deinem Stromanbieter zahlen musst.

Für eine korrekte Berechnung sind also zuvor folgende Angaben von dir erforderlich:

  • Preis pro kWh Strom bei deinem Stromanbieter
  • Grundpreis deines Stromanbieters / Monat
  • Der gültige Umsatzsteuersatz

Diese Angaben musst du in den my4E 'App Einstellungen' vornehmen. Stelle sicher, dass du Bruttopreise angibst (also inkl. Umsatzsteuer). my4E führt alle relevanten Berechnungen in Nettowerten durch, d.h. von allen Bruttowerten wird vor Durchführung einer Berechnung die Umsatzsteuer automatisch abgezogen, damit anschließend der korrekte, für die Angabe beim Finanzamt erforderliche Nettobetrag angezeigt werden kann!


Von oben erwähnten Richtlinien ausgehend berechnet my4E das ganze nun wie folgt:

1.) Zuerst berechnet my4E wieviel Eigenstrom in einem Zeitraum angefallen ist:

Eigenstrom = [Gesamtverbrauch] - [Netzbezug]

2.) Dann berechnet my4E den prozentualen Anteil des Eigenstroms am Gesamtverbrauch. Dies ist erforderlich um den fiktiven Anteil an der Grundgebühr für den Eigenstrom zu berechnen:

Anteil Eigenstrom am Gesamtverbrauch in Prozent = [Eigenstrom] / ( [Gesamtverbrauch] / 100 )

3.) Anschließend wird berechnet wie hoch der Basispreis für den Eigenstromanteil wäre, angenommen man müsste für diese Eigenstrommenge einen Basispreis zahlen (so wie man einen Basispreis an den Energieversorger zahlt):

Anteilige Basiskosten für Eigenstrom = [Anteil Eigenstrom am Gesamtverbrauch in Prozent] * (((( [Basispreis pro Monat] * 12 ) / 365) * [Anzahl der Tage des Zeitraums]) / 100 )

4.) Jetzt wird berechnet, wieviel man an seinen Energieversorger für dieselbe Menge Strom hätte zahlen müssen:

Fiktive Kosten für kWh Eigenstrom = [Eigenstrom] * [Aktueller Nettopreis pro kWh beim Energieversorger]

5.) Somit ergibt sich der für das Finanzamt interessante Nettobetrag. Diesen Wert gebt ihr in eurer Umsatzsteuererklärung an ('Lieferungen und sonstige Leistungen
 - Bemessungsgrundlage 
zum Steuersatz von 19%'):

Gesamtkosten für den Eigenstrom = [Anteilige Basiskosten für Eigenstrom] + [Fiktive Kosten für kWh Eigenstrom]

Fazit: Abzuführen ist dann die darauf fällige Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer = (( [Anteilige Basiskosten für Eigenstrom] + [Fiktive Kosten für kWh Eigenstrom] ) / 100 ) * [Umsatzsteuersatz]


BEACHTE:

  • ALLE ANGABEN UND BERECHNUNGEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR UND OHNE JEGLICHE HAFTUNG! Alle Angaben dienen weder als Steuerberatung noch als rechtlich belastbare Zusage, dass sie in irgendeinem rechtlichen Sinne korrekt sind!

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